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Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALG II)
Mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist eine einheitliche Leistung für alle erwerbsfähigen Menschen geschaffen worden, die hilfebedürftig sind, weil sie entweder keine Arbeit haben oder das Arbeitseinkommen nicht ausreicht. Sie können damit ihren eigenen Lebensunterhalt und den ihrer Familie bestreiten.
Außerdem wird ihre berufliche Eingliederung umfassend gefördert. Zum einen mit arbeitsmarktbezogenen Leistungen wie Vermittlung, Berufsberatung, Aus- und Weiterbildung sowie der unmittelbaren Förderung der Beschäftigung. Zum anderen mit kommunalen Angeboten wie Schuldnerberatung, Suchtberatung, psychosozialer Betreuung und Kinderbetreuung.
Damit sind die Grundlagen dafür geschaffen worden, dass auch Menschen, die lange Zeit arbeitslos sind, wieder bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben.